Zurück zur Nachrichtenübersicht                                                     zum Newsarchiv 01 / 2004

      Zur Startseite von Hotelkritiken
 

EU billigt endgültig Fluggastentschädigungen

26.01.2004 (Brüssel):
Flugreisende in der Europäischen Union können im kommenden Jahr auf mehr Entschädigung bei Überbuchung und Verspätung pochen. Die Regelungen wurden beim EU-Außenministerrat abschließend gebilligt. Nur Großbritannien und Irland hätten dagegen gestimmt, da sie hohe Kosten für ihre Gesellschaften fürchten, wie Diplomaten sagten. Deutschland enthielt sich der Stimme. Die Kommission kündigte an, ähnliche Regelungen auch für den Eisenbahn- und Fährschiffbetrieb vorzulegen.

Die Deutsche Lufthansa begrüßte, dass nun auch die Mitbewerber zur Entschädigung ihrer Fluggäste verpflichtet würden, sagte eine Sprecherin in Frankfurt. 'Bedenklich' sei jedoch der Anspruch der Fluggäste, wenn die Fluggesellschaft nicht Schuld habe. Beim Verband der Europäischen Billigflieger hieß es, die EU-Verordnung sei maßlos überzogen. Das Reisen mit Billigfliegern werde dadurch sicherlich nicht billiger werden.

Nach Angaben der EU-Kommission passiert es jährlich etwa 250 000 Passagieren, dass sie trotz eines gültigen Tickets nicht an Bord gelassen werden. Die Gesellschaften haben dann mehr Plätze verkauft als tatsächlich vorhanden. 'Die EU-Kommission wird sicherstellen, dass alle Passagiere ihre neuen Rechte kennenlernen', sagte Verkehrskommissarin Loyola de Palacio. Sie nannte den Beschluss einen Meilenstein für den Verbraucherschutz. Mit der neuen Regelung kommen nun auch Gäste von Charterflügen zu den gleichen Rechten wie Linienflieger. Passagiere sollen künftig - je nach Länge der Flugstrecke - bis zu 600 Euro Schadenersatz bekommen, wenn sie wegen Überbuchung nicht reisen können. Zudem kann der Kunde die Erstattung des Tickets oder ein Umbuchen auf eine andere Route sowie Übernachtungen und Mahlzeiten verlangen. Sagen Gesellschaften und Reiseveranstalter Flüge aus selbst zu verantwortenden Gründen ab, gibt es das Geld zurück, außer die Absage kommt zwei Wochen vor dem Reisetermin oder es steht ein ähnlicher Ausweichflug bereit. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung kann künftig die volle Erstattung des Tickets verlangt werden. Der Sprecher von De Palacio sagte, bei höherer Gewalt wie beispielsweise Terrorgefahr, wilden Streiks und schlechtem Wetter seien die Gesellschaften nicht verantwortlich.

In der Bundesregierung war die Regelung, die nach langwierigen Verhandlungen zwischen Europaparlament und Ministerrat erst im Vermittlungsausschuss zu Stande gekommen war, umstritten, hieß es aus Kreisen der Koalition in Berlin. Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) und Verkehrminister Manfred Stolpe (SPD) hätten ein Nein Deutschlands abgewendet. Das Justiz- und das Wirtschaftsministerium hätten versucht, nach Einwänden aus der deutschen Reisebranche den Kompromiss doch noch zu blockieren. Zwischen der Bundesregierung und der Kommission bahnt sich ein neuer Konflikt an, sollte die Behörde ähnliche Regelungen für den Bahnverkehr vorlegen. Bei der Abstimmung zu den Entschädigungen für Flugreisende gab Deutschland zu Protokoll, eine Ausdehnung auf den Schienen- und Seeverkehr nicht akzeptieren zu wollen.


[dpa]


 
      Zurück zur Nachrichtenübersicht                                                     zum Newsarchiv 01 / 2004

       Zur Startseite von Hotelkritiken