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Neue Gesetze fürs Skifahren in Italien

21.01.2004 (Rom):
In Italien reagiert man auf die Unfallgefahr auf den Skipisten. Nach einem am Dienstag in Kraft getretenen Gesetz müssen die örtlichen Behörden für die Wintersaison im kommenden Jahr getrennte Abfahrten für Skifahrer und Snowboarder einführen. Kinder unter 14 Jahren müssen zudem vom 1. Januar / Jänner 2005 an beim Wintersport Sturzhelme tragen. Wer gegen die neuen Regeln verstösst, riskiert happige Geldstrafen. Das Gesetz verpflichtet die Wintersport-Gemeinden, die Sicherheit auf den Pisten in ihrem Einzugsbereich generell zu erhöhen. Andernfalls könnten ihnen Geldstrafen bis zu 200'000 Euro auferlegt werden. Inskünftig braucht es auf italienischen Skipisten eindeutige Vorschriften für Überholmanöver, die Vorfahrt an Kreuzungen und eine etwaige Drosselung der Geschwindigkeit. Konkrete Geschwindigkeitsvorgaben wie etwa im amerikanischen Wintersportort Vail sind allerdings nicht vorgesehen.

Wenn Kinder ohne Sturzhelm auf den Pisten angetroffen werden, können deren Eltern mit Geldstrafen zwischen 30 und 150 Euro belangt werden. 250 bis 1000 Euro können erhoben werden, wenn Unfälle nicht umgehend angezeigt werden. Kommunale Polizei- und Forstbeamte sollen die Einhaltung der neuen Regeln überwachen. Zugleich sind Skilehrer gefordert, Pistenrowdys den Behörden zu übergeben.

Andere Alpenländer setzen hingegen eher auf Information als Verbote, so stehen z.B. in der Schweiz die zuständigen Stellen einer gesetzlichen Regulierung auf den Skipisten eher skeptisch gegenüber. 'Wir setzen auf die nötige Vernunft und Rücksichtsnahme der einzelnen Sportler', sagt etwa Felix Maurhofer vom Verband der Seilbahnen in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung. Verstärkte Präventionsmassnahmen und Informationskampagnen hätten denn auch in den letzten zehn Jahren zu einem zehnprozentigen Rückgang der Unfälle auf den Schweizer Skipisten geführt. Bei einer gesetzlichen Regelung wie nun in Italien würde sich für Maurhofer in der Schweiz wegen der Organisation und der Mehrkosten auch grundsätzlich die Frage der Durchführbarkeit stellen. So müssten etwa mehr Pistenkontrolleure angestellt werden. Bereits jetzt belaufen sich die Kosten für eine Lawinenrettung auf 10'000 Franken pro Stunde.  

Viele Wintersportler seien sich aber nicht bewusst, welche Konsequenzen Rowdytum auf den Skipisten nach sich ziehen könne, räumt Maurhofer weiter ein. Bei Unfällen, die durch Pistenhooligans verursacht wurden, könne der Tatbestand bis auf versuchte Tötung lauten. Zunehmend Sorge bereiten in der Schweiz den zuständigen Stellen diejenigen Snowborder, die sich analog zu ihren Vorbildern in Nordamerika als sogenannte Freerider im Neuschnee den Steilhang abseits der markierten Pisten hinunterstürzen. «Solche Leute gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere, weil sie durch ihr Tun Lawinen auslösen können», sagt Maurhofer. Die Schneeverhältnisse in der Schweizer Bergen seien jedoch von denjenigen in Nordamerika stark verschieden und bergten ein grosses Lawinen- und Schneebrettrisiko. Deshalb sollte keine Werbung mehr für Freeriden gemacht werden, ist Maurhofer überzeugt. Auch hier seien aber Informationen besser als ein Verbot.

Auch in Italien steht der nationale Skiverband dem neusten Gesetz eher zwiespältig gegenüber. Skilehrer befürchten, die Verpflichtung zur Überwachung der Pisten könnte sie zu sehr vom Unterricht ablenken. Ein Verbandssprecher erklärte, verstärkte Kontrollen seien zwar sinnvoll, doch könnten zu viele Regeln ambitionierte Skifahrer künftig davon abhalten, in die italienischen Skigebiete zu fahren.


[NZZ, Hotelkritiken]


 
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